Grundsätze


Zweck des Vereins :

ist die Sanierung und Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden, 1827 erbauten Backhauses, eines der beiden ältesten Backhäuser des Dorfes in der früheren Untergasse, heute Bachstraße 12. Zu diesem Zweck sollen die am Gebäude im Verlaufe von fast 200 Jahren entstandene Schäden ausgebessert und durch einen Fond neuerlich entstehende auch zukünftig beseitigt werden.

Die IG-Backhaus stellt das ihr von der Stadt Laubach in Langfristpacht überlassene Gebäude allen Ortsvereinen, der Kirche und der Dorfgemeinschaft im allgemeinen zur Nutzung zur Verfügung.

Gedacht ist dabei an Vorstandssitzungen der Ortsvereine und Kirchenvorstand, Lesungen im kleineren Kreis, eine Begegnungs- und Gesprächsstätte, Treff- und Ruhepunkt und ein Zentrum im alten Ortskern.

Im Rahmen dieser Hauptaufgabe fördert der Verein auch Denkmalpflege sowie die heimatkundliche Forschung in Gonterskirchen.

Mitglied des Vereins :

kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Sie wird durch die Zustimmung des Vorstandes wirksam. Gegen eine Ablehnung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die mit einfacher Mehrheit abstimmt.

Spenden :

sind jederzeit willkommen.